Zeugenbeistand

Zeugenbeistand

 Als Zeuge auszusagen ist Bürgerpflicht. Gleichzeitig kann man als Zeuge einen Rechtsanwalt als Zeugenbeistand hinzuziehen. Möglich ist u.U. auch eine Beiordnung des Zeugenbeistandes auf Staatskosten. Sinnvoll scheint ein Zeugenbeistand z.B. bei komplexen Verfahren oder auch wenn es um die Wahrnehmung von Zeugnis- oder Auskunftsverweigerungsrechten geht. 
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