Verkehrsstrafrecht/
      Ordnungswidrigkeit

Verkehrsstrafrecht / Ordnungswidrigkeiten

 Zum Verkehrsstrafrecht zählt etwa das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, als sog. Fahrerflucht (§ 142 StGB), die Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB), die Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315 c StGB) und das Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG). Neben Punkten in Flensburg und der Entziehung der Fahrerlaubnis drohen hier auch klassische strafrechtliche Konsequenzen, wie Geld- oder auch Gefängnisstrafe. Wichtig ist, wie eigentlich immer, keine Angaben gegenüber der Polizei oder Unfallbeteiligten -z.B. am Unfallort- zu machen und die Beratung eines Strafverteidigers zu Rate zu ziehen.

Im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts geht es um leichte Gesetzesüberschreitungen, welche meist ein Verwarnungs-/Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot nach sich ziehen.  

Share by: