Im Steuerstrafrecht, also z.B. der Steuerhinterziehung nach § 370 AO, ist es wichtig, dass ein interdisziplinäres Team aus Strafverteidiger und Steuerberater zusammenarbeitet. Die Kanzlei arbeitet hier seit Jahren mit einer Steuerberaterkanzlei zusammen, um dies zu gewährleisten. Im Steuerstrafrecht bestehen vielfältige Möglichkeiten, etwa die der Selbstanzeige, um ein Verfahren frühzeitig und diskret abzuwenden und so eine langwierige und kräftezehrende Hauptverhandlung zu vermeiden.