Betäubungsmittelstrafrecht

Betäubungsmittelstrafrecht  

Das Betäubungsmittelstrafrecht ist als sog. Nebenstrafrecht nicht im StGB geregelt, sondern im Betäubungsmittelgesetz (BtMG), §§ 29 ff. BtMG und betrifft z.B. die Herstellung, den Besitz oder das Handeltreiben mit illegalen Substanzen, wie etwa Kokain, Heroin, LSD, Cannabis und Amphetaminen.
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