Kapitalstrafrecht

Kapitalstrafrecht

Unter Kapitaldelikten versteht man im Allgemeinen vorsätzlich begangene Tötungsdelikte. Hierzu zählen z.B. Mord (§ 211 StGB) und Totschlag (§ 212 StGB). Die Rechtsfolgen sind hier besonders hoch. So liegen diese bei Mord im Bereich lebenslanger Haft. Da die Abgrenzungen hier sehr fein sind, kommt umso mehr auf eine professionelle Verteidigung an. So kann bei falscher Verteidigung aus einer Körperverletzung mit Todesfolge ein Tötungsdelikt oder aus einer gefährlichen Körperverletzung ein versuchter Mord werden. Gerade hier ist ein Rechtsanwalt und Strafverteidiger besonders früh zu Rate zu ziehen, auch in Anbetracht, dass solche Verfahren die Aufmerksamkeit der Medien auf sich ziehen und eine diskrete Verteidigung unerlässlich ist.
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