Das Arbeitsstrafrecht zählt zum Wirtschaftsstrafrecht und meint Delikte, die einen Bezug zur Arbeitswelt haben. Diese sind nicht nur im StGB geregelt, sondern etwa auch in arbeits-, sozial- und steuerrechtlichen Vorschriften. Hier geht es z.B. um Vorwürfe der Scheinselbstständigkeit, der illegalen Arbeitnehmerüberlassung oder der Schwarzarbeit.
Wirtschaftsstrafrechtliches „Know-how“ können wir hier durch arbeits- und steuerrechtliches Fachwissen ergänzen.